Die Südtiroler machen es vor und erfassen die Hunde-DNA aller Hunde in der italienischen Provinz. Wenn dann ein Hundehalter die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners nicht ordnungsgemäß entsorgt, kann der Hund identifiziert und der Halter zur Kasse gebeten werden. Seit Beginn des Jahres 2024 müssen alle Hundehalter die DNA ihrer Tiere erfassen lassen. Die Presse berichtet, dass bereits von etwa 5000 der 40.000 Hunde, die DNA in einer Datenbank erfasst wurde. Wer hier als Hundehalter identifiziert wird, der die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners nicht entfernt, auf den kommen Strafen zwischen 292 und 1048 Euro zu. Die Datenbank soll zudem für Verkehrsunfälle, in die Hunde verwickelt sind, genutzt werden sowie bei Hundebissen oder beim Reißen von Schafen oder andern Nutztieren.
Auch in Béziers/Frankreich brauchen Hunde einen genetischen Ausweis, bevor sie Spazierengehen dürfen. Das als Experiment angelegte Projekt endet im Juli 2025 und man darf auf die Erfahrungen gespannt sein.
Gute Idee! Oder?
Die Idee klingt einfach und bestechend: Die Gemeinde legt eine DNA-Datenbank für Hunde an, um damit Vierbeiner zu identifizieren, deren Kot auf öffentlichem Gelände gefunden wird. So können die zugehörigen Hundehalter für die nicht beseitigten „Tretminen“ belangt werden.
Inzwischen gibt es einige bundesdeutsche Gemeinden, die den Vorschlag diskutieren und prüfen, wie die Presse immer wieder mal berichtet. Bislang wird aber nur diskutiert und geprüft, laut dem Städte- und Gemeindebund gibt es bisher keine solche DNA-Datenbank für Hunde in Deutschland.
Das hat auch gute Gründe und ganz so einfach ist es dann eben doch nicht.
Rechtliche Grundlage?
So fehlt beispielsweise eine rechtliche Grundlage, um die Hundehalter zur Abgabe einer DNA-Probe zu verpflichten. Jetzt könnte man auf Freiwilligkeit setzen, aber vermutlich werden sich hier nur solche Hundehalter ihre Hunde registrieren lassen, die sich vorbildlich verhalten. Ob man den „Schmuddelkindern“ hier auf die Spur kommt, ist unwahrscheinlich. Wollte man die rechtlichen Grundlagen schaffen, müssten die Landeshundegesetze entsprechend angepasst werden. So könnte man beispielsweise regeln, dass eine DNA-Probe bei der Anmeldung des Hundes abgegeben werden muss.
Kosten?
Ein weiterer Aspekt sind die hohen Kosten für Erfassung und Datenbank. Diese müssen dann in einem gesunden Verhältnis zu den Einnahmen aus der Hundesteuer stehen. Wenn die Kosten für die Datenbank mit 200 Euro pro Hund veranschlagt werden und noch die Testkosten hinzukommen, müsste die Hundesteuer schon massiv ansteigen. Das werden viele politische Gremien nicht mitmachen.
Datenschutz?
Auch der Datenschutz widerspricht der Idee, eine Datenbank der Hunde und ihrer Halterinnen und Halter anzulegen. Eine „solche Vorratsspeicherung würde erheblich in das Recht auf informelle Selbstbestimmung eingreifen“ – so der Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern. (Gemeint ist dabei selbstverständlich die informelle Selbstbestimmung der Hundehalterinnen und –halter und nicht des Hundes! :-))
Da dieser Grundrechtseingriff „nur“ dem Anliegen dient, die „Verschmutzung des öffentlichen Raums zu verhindern und eine unterschwellige Ordnungswidrigkeit zu ahnden“ wird der Aufbau einer solchen Datenbank nicht als angemessenes Mittel für die Erreichung des Ziels betrachtet – so der Landesbeauftragte. Gemäß eines Urteils der EuGH vom 21.12.2016 (AZ.: C-203/15; C-698/15) bedarf es schon der Bekämpfung besonders schwerer Straftaten, um eine Vorratsdatenspeicherung zu rechtfertigen.
Eignung des Verfahrens?
Letztendlich muss auch die Frage gestellt werden, ob eine solche Datenbank für die Erreichung des Ziels hundekotfreier Straßen geeignet ist. Immerhin werden nur die Hunde einer Kommune erfasst, nicht aber Tiere, die nur zu Besuch sind. Nicht nur in Tourismusregionen dürfte das eine bedeutende Rolle spielen. Trotzdem müssten auch hier die Kosten für die Tests von der Kommune getragen werden.
Fazit
Die Idee klingt gut und einfach: Man erfasst die DNA aller Hunde in einer Datenbank und wenn Hundekot nicht entfernt wird, identifiziert man Hund und damit Halterin und Halter. Diese zieht man dann zur Rechenschaft. Ganz so einfach ist es dann aber doch nicht.
Letztendlich dürfte es spannend sein, die Erfahrungen aus Béziers oder auch aus Südtirol in ein paar Jahren zu analysieren. Letztendlich müssten in Deutschland die entsprechenden Gesetze erlassen werden, was zunächst grundsätzlich möglich ist. Allerdings müsste man dann sehen, ob das auch datenschutzkonform geschehen kann. Das würden dann sicherlich die Gerichte entscheiden müssen.
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